Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 08.10.2023
Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Norderstedt zur Wahl
des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 08.10.2023
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 das Wahlergebnis für die Oberbürgermeisterwahl vom 08.10.2023 wie folgt festgestellt:
Wahlberechtigte: 65.012
Abgegebene Stimmen: 27.015 (41,6 %)
Davon ungültig: 263
Gültige Stimmen: 26.752
Von den insgesamt 26.752 gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:
(CDU) Herr Robert Hille: 9.531 Stimmen (35,63 %)
(SPD) Frau Elke Christina Roeder: 7.406 Stimmen (27,68 %)
(EB) Frau Katrin Schmieder: 9.815 Stimmen (36,69 %)
Somit hat kein Bewerber/keine Bewerberin gemäß § 47 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Da kein Bewerber/keine Bewerberin diese Mehrheit erhalten hat, findet die Stichwahl am 05.11.2023 unter:
Frau Katrin Schmieder
und
Herrn Robert Hille statt.
Gemäß § 54 GKWG kann jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes sowie jede Bewerberin und jeder Bewerber auf einem eingereichten Wahlvorschlag binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Gültigkeit der Wahl am 08.10.2023 Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, zu erheben.
Die Einspruchsfrist beginnt am Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Stadt Norderstedt, den 12.10.2023
Der Gemeindewahlleiter
Gez.
Herr Dr. Magazowski