1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 13.09.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird
. | 2022 | 2023 |
|
||
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
384.264.300 EUR |
380.958.100 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
374.661.800 EUR |
377.715.900 EUR |
einem Jahresüberschuss von |
9.602.500 EUR |
3.242.200 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von |
0 EUR |
0 EUR |
2. im Finanzplan mit |
||
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
367.552.200 EUR |
355.795.800 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
349.820.800 EUR |
353.795.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
17.398.600 EUR |
56.285.500 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
68.127.600 EUR |
80.899.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
. | 2022 | 2023 |
|
||
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und |
0 EUR |
35.500.000 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
75.258.000 EUR |
32.241.900 EUR |
3.der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
40.000.000 EUR |
40.000.000 EUR |
4.die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
1.349,25 Stellen |
1.349,25 Stellen |
§ 6
Bewirtschaftungsregelungen
7. Die Aufwendungen und dazugehörenden Auszahlungen werden bei den folgenden Produkt-
konten gem. § 23 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt:
111030.531819/731819 |
Zuschüsse an übrige Bereiche Fond Covid 19 |
|
111030.543100/743110 |
Gutachterkosten |
bis zu einer Höhe von 250.000 € für Prüfauftrag Kreisfreiheit |
111060.531819/731819 |
Zuschüsse an übrige Bereiche Härtefallfond Energie |
|
561000.531800/731800 |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
bis zu einer Höhe von 75.000 € |
Norderstedt, den 14.09.2022
Gez. Roeder
Elke Christina Roeder
Oberbürgermeisterin
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt ab 19.09.2022 im Zimmer 308 (Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 040 / 535 95 337/384) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Norderstedt, den 14.09.2022
Gez. Roeder
Elke Christina Roeder
Oberbürgermeisterin